Daxuyanالقسم الكوردي (kurdi)

19Menschenrechtsorganisationen machen Ardogan für das Kriegsverbrechen in Rojava verantwortlich

“Gefangener Cicek Kobani befindet sich in den Händen von Elementen der sogenannten (syrischen Nationalarmee), die der Türkei treu ergeben sind”

Presseerklärung

Seit Beginn der türkischen Invasion in die nördlichen Gebiete Syriens, die begründet wird mit nationalen Sicherheitsinteressen, verstößt der türkische Staat gegen die Charta der Vereinten Nationen. Insbesondere gegen Artikel 2, der alle Staaten verpflichtet, die Souveränität anderer Mitgliedstaaten zu achten und die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität und die politische Unabhängigkeit eines anderen Mitgliedstaates zu unterlassen.

Gemeinsam mit syrischen Verbündeten, unter denen sich nachweislich Kämpfer des ISIS und von Al-Nusra befinden, verbreitet der türkische Staat Angst und Schrecken unter der syrischen Zivilbevölkerung Nordsyriens. Unten den Augen der Weltöffentlichkeit werden Zivilisten ermordet, gefoltert, misshandelt, Leichname geschändet und Eigentum beschlagnahmt. All diese belegbaren Taten können gemäß der Charta des Internationalen Militärgerichtshofs und gemäß Artikel 8 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 als Kriegsverbrechen eingeordnet werden.

Das wohl prominenteste Beispiel für die begangenen Kriegsverbrechen ist die Ermordung der syrisch-kurdischen Politikerin Hefreen Khalaf. Ihr Autokonvoi würde von türkischen Verbündeten angehalten und alle Insassen des Autos brutal ermordet. Des Weiteren gibt es Belege, dass das türkische Militär Chemiewaffen während der andauernden völkerrechtswidrigen Invasion eingesetzt hat. Diese Waffen sind gemäß der Erklärung von Sankt Petersburg aus dem Jahre 1868 verboten. Zudem können Verstöße gegen die Genfer Konvention, insbesondere Artikel 3 und 4, festgestellt werden. Diese legt der Haftmacht eine humane Behandlung von Kriegsgefangenen auf, die ihnen Schutz vor allen Akten von Gewalt, Einschüchterung, Beleidigungen und öffentlicher Neugier garantiert. Zudem sollen weibliche Gefangene unter gebührender Berücksichtigung ihres Geschlechts behandelt werden und erhalten in jedem Fall eine Behandlung, die nicht ungünstiger ist als die Behandlung, die Männern gewährt wird.

Ein Beispiel, welches zeigt, dass das türkische Militär und ihre Verbündeten die Genfer Konvention brechen, sind die Aufnahmen von der Festnahme der kurdischen Kämpferin Cicek Kobani. Auf diesen Aufnahmen sieht man wie die verletzte Frau von bewaffneten Gruppen bedroht und drangsaliert wird.

Die Türkei begeht eine völkerrechtswidrige Invasion in Nordsyrien und tritt dort als eine Besatzungsmacht auf. Der türkische Präsident       Recep Tayyip Erdogan, als Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Generalmajor Salim Idris, Oberbefehlshaber der sogenannten syrischen Nationalarmee und Major Yasir Abdul Rahim, Fraktionsbefehlshaber, sind verantwortlich für die begangenen Kriegsverbrechen und müssen zur Verantwortung gezogen werden.

Wir machen die Türkei daher für die Sicherheit des Lebens der Gefangenen (Cicek Kobani) und anderer Gefangener verantwortlich und fordern, dass sie gemäß Artikel IV der Dritten Genfer Konvention nach Beendigung der Militäreinsätze unverzüglich freigelassen und in ihre Heimat zurückgebracht werden. Jeder, der absichtlich nach Artikel 12 der Dritten Genfer Konvention international verbotene Waffen nutzt, Menschen hinrichtet und Gefangene erniedrigt und unmenschlich behandelt, macht sich der Kriegsverbrechen schuldig.

Gleichzeitig fordern wir das Internationale Komitee vom Roten Kreuz auf, seiner völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen und die Behandlung von Gefangenen zu überwachen und ihre Freilassung zu fordern.

26/10/2019

Unterzeichner:

1. Das syrische Observatorium für Menschenrechte

2. Bund kurdischer Anwälte

3. Zentrum für Gerechtigkeit und Menschenrechte

4. Gesellschaft für bedrohte Völker

5. Menschenrechtsorganisation in Syrien (MAF)(

6. Gesellschaft zur Verteidigung der Menschenrechte in Österreich

7. Menschenrechtsausschuss in Syrien (MAF)

8. Mahabad Organisation für Menschenrechte

9. Dokumentationszentrum für Verstöße in Nordsyrien

10. Die Organisation der Kurden ohne Grenzen

11. Verband der Yeziden zur Überwachung von Menschenrechtsverletzungen

12. Hevei Kurdish Society – Belgien

13. Friedensorganisation für Menschenrechte in Genf

14. Die Yezidi-Stiftung

15. Kurdisches Komitee für Menschenrechte in Syrien (Al-Monitor)

16. Kurdische Organisation für Menschenrechte in Syrien (DAD)

17. Menschenrechtsorganisation in Al-Jazeera (Nordosten Syriens)

18. Menschenrechtsorganisation im Euphrat

19. Menschenrechtsorganisation in Afrin

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